Erstgespräch: das Erstgespräch dient dazu einander kennen zu lernen, Ihr Anliegen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sie entscheiden am Ende dieses ersten Termins, ob Sie eine weitere Zusammenarbeit wünschen.
Weitere Termine: die Anzahl und die Häufigkeit der weiteren Termine hängen von Ihrem Anliegen ab und werden in gemeinsamer Absprache festgelegt.
Rückerstattung durch die Krankenkasse: die Teilrückerstattung ist je nach Krankenkasse und Versicherungsvertrag verschieden. Informationen zu den Rückerstattungsbedingungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Geteiltes Sorgerecht: eine psychologische/psychotherapeutische Intervention bei Kindern und Jugendlichen erfordert das Einverständnis beider Eltern. Getrennte oder geschiedene Eltern sollten demnach beide (gemeinsam oder nacheinander) zum Erstgespräch erscheinen und sich mit der Behandlung einverstanden erklären. In Ausnahmefällen reicht die Anwesenheit eines Elternteils aus, wenn das andere sein schriftliches Einverständnis gibt. Prinzipiell ist jedoch eine aktive Beteiligung beider Eltern am therapeutischen Prozess wünschenswert.
Schweigepflicht: Psychologen sind an einen Deontologischen Codex gebunden. Dieser verweist unter anderem auf die Schweigepflicht des Psychologen: alle Informationen, die Sie innerhalb der psychologischen Sitzungen preisgeben, werden streng vertraulich behandelt.
Sprache: die Sitzungen können Ihrem Bedarf entsprechend in deutscher oder französischer Sprache stattfinden.